Bundesweite Prüfungen der elektrischen Betriebsmittel
Die elektrischen Betriebsmittel müssen in regelmäßigen Abständen geprüft und überprüft werden. Die Rechtsgrundlage dafür ist die DGUV Vorschrift 3.
In § 5 der DGUV Vorschrift 3 geht es um die Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.
Wir stellen sicher, dass Ihre elektrischen Geräte und Anlagen sicher den nächsten Turnus überstehen und kein Risiko für Ihre Mitarbeiter darstellen.
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