Maschinen- und Anlagensicherheit
CE-Kennzeichnung
In der EU vermarktete Maschinen und Anlagen müssen eine CE-Kennzeichnung vorweisen und somit die Erfüllung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bestätigen.
Wir begleiten Sie auf dem Weg zur sicheren CE-Kennzeichnung und führen im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens folgende Aufgaben durch:
- Auswahl und Anwendung der Richtlinien/Normen
- Risikobeurteilung
- Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts
- Konformitätsbewertung
- Vergabe der CE-Kennzeichnung
Wir können Sie zu diesem Thema umfassend beraten und unterstützen Sie bereits ab der Konstruktionsphase.