Maschinen- und Anlagensicherheit

CE-Kennzeichnung

In der EU vermarktete Maschinen und Anlagen müssen eine CE-Kennzeichnung vorweisen und somit die Erfüllung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bestätigen.

Wir begleiten Sie auf dem Weg zur sicheren CE-Kennzeichnung und führen im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens folgende Aufgaben durch:

  • Auswahl und Anwendung der Richtlinien/Normen
  • Risikobeurteilung
  • Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts
  • Konformitätsbewertung
  • Vergabe der CE-Kennzeichnung

Wir können Sie zu diesem Thema umfassend beraten und unterstützen Sie bereits ab der Konstruktionsphase.